Was genau ist das Bieterverfahren?
Die Vermarktung einer Immobilie gegen Gebot in Verbindung mit einer besonderen Art der Werbung und der Präsentation sowie der Nutzung bestimmter Vorteile, die üblicher Weise nur eine Auktion bietet, nennt man Bieterverfahren.
"Bieterverfahren" bedeutet beim Verkauf einer Immobilie zunächst einmal nichts anderes, als dass ein oder mehrere Interessenten zeitgleich auf das selbe Objekt bieten - mit dem Ziel, durch eine künstliche Verknappung des Angebotes (viele Interessenten, aber nur ein Objekt im Angebot) den maximalen Preis in dem für die Vermarktung zur Verfügung stehenden, variabel festzusetzenden, Zeitrahmen zu erreichen.
Einer der wichtigsten Aspekte bei der Anwendung und Durchführung eines Bieterverfahrens ist die bewusste Nutzung der psychologischen Komponenten einer Auktion, ohne sich jedoch als Anbieter dem Diktat der verpflichtenden Annahme des Höchstgebotes auszusetzen. Mit anderen Worten: Selbst Höchstgebote von Meistbietenden können vom Anbieter im Nachhinein ausgeschlagen werden, es fällt also mit Ende der Bietzeit nicht zwingend der Hammer, da der Zuschlag im Bieterverfahren grundsätzlich immer vorbehaltlich der Eigentümerzustimmung erfolgt.
Durch die Angabe eines Mindestpreises können den Bietern Untergrenzen gesetzt werden. Diese Vorgehensweise sollte jedoch im Einzelfall auf das jeweilige Angebot abgestimmt werden, da sie sowohl förderlich als auch hinderlich bei der Erzielung von Höchstgeboten sein kann.
Am Ende unterliegen beim Bieterverfahren die Vertragsabschlüsse den gleichen Gesetzmäßigkeiten wir beim traditionellen, konventionellen, Angebot. Bei Vermietungsangeboten erfolgt der Abschluss eines Mietvertrages, bei einem Verkauf die notarielle Beurkundung.
Bieterverfahren - ihre Vorteile auf einen Blick
- Garantierte Zeitersparnis
Ein Bieterverfahren dauert vom Zeitpunkt der Erstbewerbung bis zum Abschluss eines Vertrages nur etwa drei Monate.
- Garantierte Arbeitsersparnis
Da Besichtigungen nur ein oder zwei Mal im Rahmen einer gut vorbereiteten Präsentation stattfinden, erübrigt es sich für Sie, für jeden Einzelnen Ihre Wohnung oder Ihr Haus immer wieder von neuem in Topform zu bringen und stundenlang für Besucher zur Verfügung zu stehen.
- Garantierte Professionalität
Die großen "Player" der Immobilienbranche, die Gesellschaften und institutionellen Anleger, welche große Wohnungsbestände oder Bürokomplexe bewirtschaften und damit handeln, tun dies immer häufiger nach einem einfachen, überaus erfolgreichen Prinzip: Sie vermarkten ihre Immobilien im Bieterverfahren gegen Gebot, wobei sie sich als Eigentümer die Zustimmung zum Verkauf oder zur Vermietung vorbehalten. Fällt das Höchstgebot eines Interessenten zu niedrig aus, wird entweder nicht verkauft, oder das Gebot muss von Seiten des Interessenten nachgebessert werden.
- Garantierte Entscheidungsfreiheit
Sie als Eigentümer entscheiden allein, ob Sie das Höchstgebot annehmen, auf dessen Basis nachverhandeln oder ob Sie Ihr Objekt erneut anbieten wollen.
- Garantiert ist der höchstmögliche Preis für Ihre Immobilie
Das höchste Gebot repräsentiert zu 100% den Wert, den der Markt zum Zeitpunkt des Angebotes bereit ist zu bezahlen (Marktwert). Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, das Angebot breit und dennoch gezielt zu streuen - hierfür sollte in jedem Fall professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.
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