Vorvertrag für den Kauf und/oder Verkauf von Immobilien
Immobilienkaufverträge bedürfen in Deutschland grundsätzlich der Beurkundung eines Notars. Es wird ein so genannter Notarvertrag zwischen den Parteien (Käufer und Verkäufer) geschlossen und nur dieser hat rechtliche Bindung. Vorverträge, gleich welcher Art, sind hingegen allenfalls als Absichtserklärungen zu werten, die ohne notarielle Beurkundung nicht verpflichtend wirken (keine Rechtswirksamkeit). Sprich: Käufer können hierüber weder zur Abnahme noch Verkäufer zur Lieferung gezwungen werden. Vorverträge begründen deshalb allenfalls eine moralische Verpflichtung gegenüber der anderen Vertragspartei.
Ein Vorvertrag ist nur gültig, wenn er notariell beurkundet wird. Dann wiederum ist er jedoch rechtlich bindend. D.h., die Vereinbarungen im Vorvertrag sind von den Parteien einzuhalten bzw. zu erfüllen. Dies wiederum spricht regelmäßig dafür, auf einen Vorvertrag zu verzichten und stattdessen gleich einen Kaufvertrag für die Immobilie, ggf. mit aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen, zu schließen.
Unter aufschiebenden Bedingungen versteht man all' jene Vereinbarungen, bei deren Eintritt ein Rechtsverhältnis wirksam werden soll. Die auflösende Bedingung bestimmt einen Zustand, bei dessen Eintritt ein Rechtsverhältnis enden soll. Über die Möglichkeit von aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen und deren Wirkungsweisen sollte sich in jedem Fall vor Vertragsschluss fall- und problembezogen mit dem/einen Notar besprochen werden.
Unsere Experten raten: Finger weg von Vorverträgen. Insbesondere von solchen, die bei Auflösung irgendwelche Zahlungsverpflichtungen ohne Gegenleistungen auslösen.
Ist die Zeit reif, sind alle Unklarheiten, Vorbehalte oder Unwegsamkeiten beseitig, ist die Finanzierung geklärt und die Entscheidung gefallen, dann erübrigt sich ein Vorvertrag (seltene Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel). Verbleiben Zweifel sind aufschiebende oder auflösende Bedingungen regelmäßig die bessere Alternative.
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| Alles was Sie über notwendige Inhalte und die sichere Gestaltung von Immobilienkaufverträgen wissen sollten, finden Sie in folgenden Ratgebern: Immobilienkaufverträge Teil 1 Was Käufer und Verkäufer wissen sollten* Mehr zu Kaufverträgen Kaufvertragmuster / Vorvertrag
Immobilien Kaufvertragsrecht
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